Was ist üble Nachrede?
Anders als bei einer „normalen“ Beleidigung, bei der eine ehrverletzende Äußerung oder Handlung direkt an den Beleidigten ausgesprochen bzw. getätigt wird, werden bei der üblen Nachrede ehrverletzende Behauptungen über den Betroffenen gegenüber anderen Personen geäußert. Als Strafe kann es nach §186 zu Geldstrafen oder bis zu 2 Jahren Gefängnis führen.