Was ist Körperverletzung?
Körperverletzung nach §223 StGB ist, wenn man einem anderen körperlichen Schaden zufügt. Das ist eine Straftat bei der selbst der Versuch, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich zieht. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere der Tat und den folgen für Verletzungen