Ist Graffiti sprayen verboten?
Graffitis sind, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist, eine Sachbeschädigung nach §§303 oder 304 StGB. Dabei müssen die Sprayer für die Kosten aufkommen. Kinder bis 14 Jahren sind zwar strafunmündig, können aber schadensersatzpflichtig gemacht werden. Zahlen muss man also trotzdem. Ab 14 Jahren kann man dann auch strafrechtlich verfolgt werden.