Ist es Diebstahl, wenn ich mir ein fremdes Fahrrad aus dem Fahrradständer nehme und zurückbringe? Ich brauche es nur ganz kurz.

Wenn du dir ein fremdes Fahrrad nimmst, ohne den Besitzer vorher um Erlaubnis zu bitten, dann handelt es sich zwar nicht um Diebstahl, aber um unbefugten Gebrauch nach § 248b StGB. Auch das ist eine Straftat, die mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet wird, selbst wenn du das Fahrrad wieder zurückbringst.