Darf ich Handy und Co. beim Fahrradfahren benutzen?
Für Fahrzeugführer wie Auto- oder Radfahrer ist der Griff zum Handy oder zu sonstigen elektronischen Geräten wie etwa Radio, Navi oder Tablet während der Fahrt verboten (§ 23 Abs.1a STVO). Dies führt zu Bußgeld und Punkten.