Wenn ich schon besoffen erwischt wurde, dann hat das doch nichts mit meinem Führerschein zu tun, oder?


Wer vor dem 18. Geburtstag von der Polizei mit einem Vollrausch erwischt wurde bzw. mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus kam, muss bei der Beantragung der Fahrerlaubnis beim Ordnungsamt auf eigene Kosten mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass keine Alkoholabhängigkeit vorliegt.