Was bedeutet „Schwarzfahren“?

Wenn du ohne Ticket mit Bus oder Bahn fährst, so ist das „Schwarzfahren“. Das Schwarzfahren fällt unter „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265a StGB) und wird bestraft. Es kann sowohl durch eine Anzeige strafrechtlich verfolgt oder ein Bußgeld verhängt werden. Auf jeden Fall hat es Konsequenzen.